Zermatt Bergbahnen AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tarif- & Transportbestimmungen
Allgemeines
Mit dem Kauf eines Skipasses, Peak Passes oder einer anderen Fahrkarte anerkennt der Kunde die nachstehenden Tarif- und Transportbestimmungen und nimmt Kenntnis vom nachfolgenden Leistungsbeschrieb.
Bitte beachten Sie die ebenfalls geltenden Buchungsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen der Webseite matterhornparadise.ch unter www.matterhornparadise.ch/agb und lesen Sie diese bitte sorgfältig durch.
- Alle Fahrten ausserhalb der offiziellen Fahrzeiten sind im Skipass / Peak Pass / Einzelfahrten etc. nicht inbegriffen.
- Für den Erwerb von rabattierten Fahrkarten (J, K, HA, etc.) sind amtliche Ausweise mit Angabe des Geburtsdatums erforderlich und unaufgefordert vorzuweisen. Ohne Vorlage der diesbezüglichen Ausweise werden keine vom Normaltarif abweichenden Tarife gewährt.
- Änderungen der Preise und des Fahrplans bleiben vorbehalten.
- Alle Preise gelten in Schweizer Franken und inkl. 8.1% MwSt.
- Bei Bezahlung in Euro gilt der jeweilige Tageskurs.
- Geldrückgabe bitte sofort nachzählen. Spätere Reklamationen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
- Allfällige Rückerstattungen werden nur vor Ort an den Verkaufsstellen der Zermatt Bergbahnen AG in der jeweiligen Saison bearbeitet.
- Halbtageskarten können an den Verkaufsstellen der Zermatt Bergbahnen AG und Gornergrat Bahn ab 12.10 h gekauft werden und sind ab 12.15 Uhr gültig.
- Werden Fahrkarten auf Key-Cards ausgestellt, fällt eine Depotgebühr von CHF 5.00 an. Das Depot wird bei Rückgabe der Key-Card zurückerstattet. Im Falle einer beschädigten Key-Card wird kein Depot zurückerstattet. Die Key-Card kann wiederholt an den Verkaufsstellen der ZBAG sowie im Webshop aufgeladen werden.
- Im Webshop unter https://www.matterhornparadise.ch/de/buchen können Fahrkarten zu den tagesaktuellen Preisen erworben werden.
- Der Zutritt zum italienischen Skigebiet wird im Namen und auf Rechnung der Firma Cervino Spa und der Firma Cime Bianche Spa verkauft. Die genauen Details des italienischen und des schweizerischen Anteils werden der Kundschaft durch Anschlag bei den Verkaufsstellen der Zermatt Bergbahnen AG und auf der den Benützern abgegebenen Quittung bekannt gegeben.
- In Italien besteht für Kinder bis 18 Jahre ein Helmtrageobligatorium.
- Die Benützung des Ortsbusses ist in allen Fahrkarten inbegriffen. Weitere Details finden Sie unter www.e-bus.ch
- Es ist zu beachten, dass Kinder unter 3 Jahren auf der Strecke Trockener Steg – Matterhorn Glacier Paradise nicht transportiert werden dürfen. Die ZBAG lehnt diesbezüglich, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung ab.
- Bei vermieteten Aufbewahrungsdepots wird keine Haftung für abhandengekommene Gegenstände und Wertsachen übernommen. Die Aufbewahrungsdepots sind Ende jeder Saison zu räumen. Danach wird der Inhalt entsorgt.
Sicherheit auf der Piste / Rettungsdienst
- Die FIS-Verhaltensregeln und SKUS-Richtlinien sind stets zu beachten.
- Abfahrtsrouten (gelb markierte Pisten): Diese Abfahrten sind gesichert und markiert, jedoch nicht präpariert, und es findet keine Pistenkontrolle statt.
- Gemäss den Richtlinien von SKUS sind die Pisten in unserem Skigebiet exklusiv für Ski- & Snowboardfahrer bestimmt. Fortbewegungsgeräte, die in sitzender Stellung zu benutzen sind wie z.B. Snowbob sind verboten und werden auf keinen Anlagen in Zermatt transportiert. Ausgenommen davon sind Invalide in sitzender Stellung. Snowscoot® sind auf den Pisten von Zermatt zugelassen und werden auf allen Anlagen – ausgenommen Sesselbahnen und Skiliften transportiert. Snowscoot sind im Sommerskigebiet nicht zugelassen.
- Aus Sicherheitsgründen ist der Einsatz von Drohnen im Bereich der Stationen, Bahnanlagen, Pisten und Snowpark verboten. Unabhängig davon ist im Erschliessungsgebiet der ZBAG die Privatsphäre aller Personen zu respektieren. Ohne offizielle Bewilligung durch die ZBAG dürfen Drohnen nur bis maximal 100 Meter Entfernung von einer Menschenansammlung und den oben aufgeführten Bereichen betrieben werden.
- Ausserhalb der Bahnbetriebszeiten sowie nach erfolgter Schlusskontrolle sind Pisten und Abfahrten geschlossen und damit gesperrt. Das Befahren oder Begehen der Pisten nach Pistenschluss ist aus Sicherheitsgründen verboten.
- Den Anweisungen des Personals, insbesondere des Pisten- und Rettungsdienstes, ist unbedingt Folge zu leisten. Die Missachtung von Weisungen des Personals kann den sofortigen Entzug der Fahrkarte ohne Entschädigung zur Folge haben. Unmittelbar mit dem Entzug oder Sperrung der Karte wird eine Aufwand- und Umtriebsentschädigung von CHF 400.00 fällig. Bis zur Bezahlung der Aufwand- und Umtriebsentschädigung bleibt die Fahrkarte gesperrt. Der Bezug einer neuer neuen Fahrkarte ist bis zur Bezahlung aller offenen Aufwand- und Umtriebsentschädigungen nicht gestattet.
- Für Free-Rider und Variantenfahrer besteht eine Informationspflicht betreffend Lawinengefahr, gesperrten Wald- und Wildschutzgebieten und insbesondere betreffend Gefährdung von Drittpersonen.
- Jede missbräuchliche Benützung eines Skipasses / Peak Passes oder einer anderen Fahrkarte, bei rücksichtslosem Verhalten und Gefährdung Dritter (insbesondere Nichtbeachten der FIS- und SKUS-Regeln, Missachten von Signalen, Weisungen und Absperrungen, sowie das Befahren geschlossener Pisten, Wald- und Wildschutzgebiete sowie lawinengefährdeten Hängen) hat den sofortigen Entzug der Fahrkarte ohne Entschädigung zur Folge. Unmittelbar mit dem Entzug oder Sperrung der Karte wird eine Aufwand- und Umtriebsentschädigung von CHF 400.00 fällig. Bis zur Bezahlung der Aufwand- und Umtriebsentschädigung bleibt die Fahrkarte gesperrt. Der Bezug einer neuen Fahrkarte ist bis zur Bezahlung aller offenen Aufwand- und Umtriebsentschädigungen nicht gestattet.
- Erleidet ein Fahrkartenbesitzer einen Unfall bei der Benutzung der Bahnanlagen oder im Skigebiet der ZBAG, kann er den Rettungsdienst der ZBAG in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der ZBAG ist gemäss separaten Tarifen der „Kantonalen Walliser Rettungsorganisation, KWRO“ kostenpflichtig. Der Rettungsdienst der ZBAG, Krankenwagen-Transporte sowie andere Kosten Dritter (z.B. Air Zermatt, Arztkosten etc.) sind direkt durch den Kunden zu vergüten. Es wird daher empfohlen, eine Zusatzversicherung abzuschliessen (Siehe unten Umtausch/Rückerstattungen).
Umtausch/Rückerstattung
- Gekaufte Fahrkarten werden grundsätzlich nicht umgetauscht, geändert oder zurückgenommen/rückerstattet. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bei Betriebsunterbrechungen zufolge höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen.
- Nicht Benützen der Anlagen berechtigt weder zum Umtausch, noch zur Änderung, noch zur Übertragung, noch zur ganzen oder teilweisen Rückerstattung noch zur Rücknahme von gekauften Fahrkarten/Skipässen.
- Schliessung oder Teilschliessung der Anlagen sind ausdrücklich vorbehalten und begründen keinerlei Ansprüche, genauso wie bei Betriebsunterbrechungen.
- Allen Kunden wird empfohlen, beim Kauf eines Mehrtagespasses eine Zusatzversicherung abzuschliessen. „SkiCare“ (Aufpreis CHF 5.00 / Tag) bietet Kunden aus dem Ausland eine temporäre und subsidiäre Assistance-Versicherung, welche unter anderem Rettungs-, Transport- und Behandlungskosten im Falle eines Skiunfalls deckt. Das Versicherungsprodukt „PassProtect“ (Aufpreis CHF 3.00 / Tag) deckt die Rückerstattung ihres Skipasses, der Skimiete und Skilektionen bei Unfall, Krankheit oder ungünstigen Wetterbedingungen. Saison- und Jahrespässe können ebenfalls versichert werden. Weitere Details finden Sie unter www.skicare.ch. Es ist Sache des Kunden, allfällige Rückerstattungsansprüche gegenüber seiner Versicherung geltend zu machen.
- Ohne Zusatzversicherung besteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung / Verlängerung bei Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreise, Betriebsunterbrechungen, Sperrung der Skiabfahrten, Schliessung von Skigebieten oder Teilen von Skigebieten aus Witterungsgründen, übermässiger Schneefall, Lawinengefahr, etc.
- Fahrkartenverlust: Beim Kauf einer Fahrkarte (ausgenommen Einzelfahrten) erhält der Käufer einen Kauf-/Sperrnummernbeleg. Nur gegen Vorlage dieses Beleges können verlorene Fahrkarten ersetzt werden.
- Es werden keine ½-, oder 1-Tages-Skipässe an Ausflugsgäste verkauft.
- Die kommunizierten Betriebszeiten der Transportanlagen dienen ausschliesslich Informationszwecken. Ihre Einhaltung erfordert entsprechende Witterungs-, Schnee- und Pistenverhältnisse.
- Für die Valais Mountain Card und den SnowPass Wallis gelten die separaten Bedingungen der Walliser Bergbahnen (www.bestofsnow.ch)
- Für den Oberwalliser Skipass gelten die separaten Bedingungen der Oberwalliser Bergbahnen (www.oberwalliser-skipass.ch)
- Die Zermatt Bergbahnen AG reinigt oder ersetzt auf ihre Kosten verschmutzte Kleidung eines Gastes, sofern die Verschmutzung durch eine Bahnanlage der ZBAG verursacht wurde. Der Schaden muss persönlich und unmittelbar an der nächstgelegenen Bahnanlage einem Mitarbeitenden gemeldet werden. Die Höhe der Rückerstattung berechnet sich aus dem Erhaltungszustand des Kleidungsstückes. Die berücksichtigte Lebenserwartung von Skibekleidung beträgt maximal 4 Jahre, für ältere Kleidungsstücke besteht kein Anrecht auf eine Rückerstattung.
Kontrolle / Missbrauch / Fälschung
- Alle Fahrkarten wie Skipass, Peak Pass, Einzelfahrten etc. sind persönlich und nicht übertragbar.
- Im Gebiet können jederzeit Kontrollen von jeglichen Fahrkarten vorgenommen werden. Ermässigte Fahrkarten sind nur mit einer Ermässigungskarte gültig, die bei Kontrollen vorgewiesen werden muss. Bei Missbrauch wird sofort eine Aufwand- und Umtriebsentschädigung von CHF 400.00 fällig und hat den sofortigen Entzug oder Sperrung der Fahrkarte zur Folge. Bis zur Bezahlung der Aufwand- und Umtriebsentschädigung bleibt die Fahrkarte gesperrt und der Bezug einer neuen Karte ist nicht gestattet. Eine Strafanzeige bei missbräuchlicher Verwendung oder Fälschung von Fahrkarten bleibt vorbehalten.
- Handlungen eines Gastes in der Absicht, sich oder einen anderen unrechtmässig zu bereichern und /oder die Transportunternehmung am Vermögen oder anderen Rechten zu schädigen, gelten als Missbrauch.
- Eine Fälschung liegt insbesondere vor, wenn ein Ticket oder Beleg unbefugt erstellt, geändert, vervielfältigt, ergänzt oder sonst manipuliert wurde oder Radierungen aufweist.
- Missbräuchlich verwendete, gefälschte bzw. gesperrte Fahrausweise werden eingezogen. Eine Aufwand- und Umtriebsentschädigung ist zu entrichten.
- Wer die Aufwand- und Umtriebsentschädigung nicht sofort bezahlt, muss eine Sicherheit leisten. Der Gast kann des Skigebiets verwiesen werden.
- Der Versuch einer missbräuchlichen Benützung von Fahrkarten hat dieselben Folgen.
- Zivil- und strafrechtliche Verfolgung bleiben in jedem Fall vorbehalten.
Haftung
- Allfällige Beanstandungen der Fahrkartenbesitzer, welche die Leistungserbringung durch die ZBAG betreffen, sind unverzüglich an die ZBAG bzw. an das Personal zu richten. Unterbleibt eine sofortige Meldung, gehen allfällige Ansprüche gegenüber der ZBAG, soweit gesetzlich zulässig, verloren.
- Die ZBAG haftet für Personen- und Sachschäden, welche durch sie bzw. ihr Personal verursacht werden, nach Massgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Subsidiär gelten die einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.
- Eine Haftung der ZBAG ist, soweit gesetzlich zulässig, auf grobfahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt.
- Eine Haftung der ZBAG für Sach- und Personenschäden ist jedoch, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen bei individuellem Fehlverhalten, namentlich infolge:
- Nichtbeachtens von Hinweisen, d.h. Missachten von Markierungen, Absperrungen und Hinweistafeln, Verlassen der gesicherten und kontrollierten Pisten.
- Missachten von Weisungen und Warnungen des Personals oder des Pisten- und Rettungsdienstes
- Missachtung der Warnungen vor Lawinengefahr
- Fahrlässigen oder vorsätzlich pflichtwidrigem Verhaltens auf Anlagen und Skipisten
- Ausübung von Risikosportarten wie Freeriding, Freeskiing, Downhill-Biking, Gleitschirmfliegen etc.
- Ausübung des Mountainbike-Sports auf allen Wander- und Bike-Wegen sowie Fahrwegen und Strassen.
- Ungenügender Pistenpräparierung
- In folgenden Fällen wird, soweit gesetzlich zulässig, ebenfalls jegliche Haftung ausgeschlossen:
- Unfälle ausserhalb der gesicherten und markierten Pisten.
- Unfälle auf Wander- und Schlittelwegen ist.
- Diebstähle im Skigebiet oder Personen- und Sachbeschädigungen durch Dritte.
- Im Übrigen richtet sich die Haftung der ZBAG im Wesentlichen nach den Richtlinien der Verkehrsicherungspflicht für Schneesportabfahrten und für Sommeraktivitäten. Die oben erwähnten Haftungsbeschränkungen bleiben jedoch in jedem Fall vorbehalten.
- Für den sachgemässen Transport von Sportgeräten und Gepäck ist jeder Fahrgast selbst verantwortlich. Bei Beschädigung oder Verlust sowie Gefährdung von Drittpersonen durch unsachgemässen Transport, wird, soweit gesetzlich zulässig, jede Haftung ausgeschlossen.
- Personen, die Anlagen, Fahrbetriebsmittel oder sonstige Einrichtungen der ZBAG beschädigen oder verunreinigen, haben die Instandsetzungs- bzw. Reinigungskosten zu zahlen. Eine vorsätzliche Beschädigung wird überdies zur Anzeige gebracht.
- Die Fahrgäste müssen sich so verhalten, dass weder Ihre Sicherheit noch die Sicherheit der anderen Fahrgäste und der Anlage noch die Umwelt gefährdet sind. Sie dürfen den Betriebsablauf keinesfalls behindern. Ihr Verhalten muss den Verhaltensgrundregeln der ZBAG angepasst sein. www.matterhornparadise.ch/verhaltensgrundregeln
Vertragsparteien, anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Unter der Marke „Matterhorn Ski Paradise“ bilden mehrere Anbieter, darunter namentlich die Zermatt Bergbahnen AG, die Gornergrat Bahn und die Cervino SpA einen Abonnementsverbund. Sämtliche Unternehmen sind für den Betrieb ihrer jeweiligen Anlagen und Pisten eigenständig verantwortlich. Der Transportvertrag wird jeweils direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Betreiberin der Anlage abgeschlossen. Diese ist für die gehörige Erbringung der entsprechenden Leistungen zuständig. Ebenso besorgt sie den notwendigen technischen Unterhalt der Anlagen und die Verkehrssicherungspflicht (Pisten- und Lawinendienst). Entsprechend sind allfällige Haftungsansprüche, insbesondere auch im Zusammenhang mit Skiunfällen, an die jeweilige Unternehmung zu richten, in deren Hoheitsgebiet oder auf deren Anlage der Vorfall passiert ist.
- Anwendbar auf die Vertragsverhältnisse zwischen der Zermatt Bergbahnen AG und ihren Kunden, einschliesslich der Frage des Zustandekommens und der Gültigkeit des Vertrages, ist ausschliesslich Schweizer Recht, ohne Rückgriff auf kollisionsrechtliche Normen.
- Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist Visp.
- Die Anwendung des „Wiener Kaufrechts“ (CISG) wird ausdrücklich wegbedungen.
Stand: 1. November 2024
Für deine Sicherheit
Verhaltensregeln
Hilf uns die Sicherheit im Matterhorn Paradise zu erhöhen, indem du auf einige Grundregeln bei der Benutzung unserer Anlagen achtest. Danke!
Datenschutzbestimmungen
Zermatt Bergbahnen AG (ZBAG), Postfach 378, 3920 Zermatt, vertreten durch Markus Hasler, Direktor, betreibt die Website www.matterhornparadise.ch und ist verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer persönlichen Daten. ZBAG ist daher ebenfalls verantwortlich dafür, dass sämtliche Datenbearbeitungen in Übereinstimmung mit anwendbarem Recht erfolgen.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein grosses Anliegen. Wir nehmen das Thema Datenschutz ernst und achten auf die Sicherheit Ihrer Daten. Wir beachten alle anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) und der Verordnung zu diesem Gesetz (VDSG) sowie die Bestimmungen des Fernmeldegesetzes (FMG). Soweit anwendbar, beachten wir ebenfalls die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union.
Uns ist wichtig, dass Sie wissen, welche Personendaten wir von Ihnen erheben, auf welche Weise dies geschieht, wie diese Daten verarbeitet werden und für welche Zwecke dies erfolgt. Mit der Nutzung unserer Website erklären Sie Ihr Einverständnis mit all diesen Datenbearbeitungen im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Lesen Sie daher bitte die nachfolgenden Informationen aufmerksam durch.
Bitte beachten Sie ebenfalls die geltenden Nutzungsbedingungen der Webseite matterhornparadise.ch, bei Buchungen die Buchungsbedingungen sowie die Tarif- und Transportbestimmungen unter www.matterhornparadise.ch/agb und lesen Sie diese bitte ebenfalls sorgfältig durch.
1. Welche Daten bearbeiten wir, wenn Sie unsere Website besuchen?
Wenn Sie unsere Website besuchen, speichern unsere Server temporär jeden Zugriff in einer Protokolldatei. Folgende Daten werden dabei automatisch erfasst:
- die IP-Adresse des anfragenden Rechners
- das Datum und die Uhrzeit des Zugriffs
- der Name und die URL der abgerufenen Datei
- die Website, von der aus der Zugriff erfolgte
- das Betriebssystem Ihres Rechners und der von Ihnen verwendete Browser
- das Land von welchem sie zugegriffen haben und die Spracheinstellungen bei Ihrem Browser
- der Name Ihres Internet-Access-Providers
Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um die Nutzung unserer Website zu ermöglichen (Verbindungsaufbau), die Systemsicherheit und -stabilität zu gewährleisten, für die Optimierung unseres Internetangebots sowie zu internen statistischen Zwecken. Die IP-Adresse wird insbesondere dazu verwendet, um Ihr Aufenthaltsland zu erfassen und darauf abgestimmte Voreinstellungen (z.B. Sprache) vorzunehmen. Die IP-Adresse wird ebenfalls gespeichert, um auf Angriffe auf unsere Netzinfrastruktur angemessen reagieren zu können. In all diesen Zwecken liegt unser berechtigtes Interesse an dieser Datenerhebung und Datenbearbeitung im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
2. Welche Daten bearbeiten wir, wenn Sie unseren Newsletter abonnieren?
Sie haben auf unserer Website die Möglichkeit, unseren Newsletter zu abonnieren. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich. Im Rahmen der Registrierung sind folgende Daten abzugeben:
- Anrede (zwingend)
- Vor- und Nachname (zwingend)
- E-Mail-Adresse (zwingend)
- Sprache (zwingend)
Diese Angaben sind für die Datenverarbeitung notwendig. Darüber hinaus können Sie freiwillig weitere Daten angeben (Geburtsdatum, Ort, PLZ, Land, Telefon). Diese Daten bearbeiten wir ausschliesslich, um die Ihnen zugesendeten Informationen und Angebote zu personalisieren und besser auf Ihre Interessen auszurichten.
3. Welche Daten bearbeiten wir in welcher Form, wenn Sie unsere App "Skiguide Zermatt" benutzen?
Analysen und Auswertungen erfolgen über das Tracking-Tool Google Analytics. Damit Sie als Benutzer lokalitätsabhängige Features benutzen können, werden anonym GPS Daten gesammelt und ans System gesendet. Diese Locations werden nicht gespeichert. Falls Sie als Benutzer keine Ortungsangaben machen möchten, können Sie in den Einstellungen Ihres Smartphones die GPS Funktion deaktivieren.
Um die App stetig zu verbessern werden Technische Informationen in Bezug auf die Leistung oder Fehler der App gesammelt und anonym an einen Drittpartner gesendet.
4. Was geschieht, wenn Sie unsere "Matterhorn-App" verwenden?
In der interaktiven Matterhorn-App können Sie entscheiden, ob Sie ein Profil mit Ihren Personendaten anlegen wollen. Bei der Nutzung dieser App können insbesondere folgende von Ihnen übermittelte Daten bearbeitet werden: Kundenadressdaten, Kontaktinformationen, Zahlungsmittel, Transaktionsdaten und -historie beim Kauf von Tickets, Artikel oder Reservationen sowie Standortdaten und weitere technische Daten über Ihre Nutzung der App. Wir bitten Sie, diesbezüglich die Datenschutzerklärung der Matterhorn-App zu konsultieren, auf welche Sie jederzeit via Matterhorn-App zugreifen können. Dort werden sämtliche Datenbearbeitungen und die jeweiligen Zwecke und Rechtsgrundlagen dieser Datenbearbeitungen ausführlich beschrieben.
5. Salesforce
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir im Rahmen unserer Datenbearbeitungen mit Softwarelösungen der Unternehmung "Salesforce" arbeiten (siehe www.salesforce.com). Salesforce stellt Online-Tools bereit, mit denen seine Kunden bestimmte Bereiche ihres Geschäfts betreiben. Hierzu gehören u. a. Tools für Customer-Relationship-Management, Kundenservice, Beteiligung in sozialen Netzwerken, Aufbau von Communitys, Datenanalyse, Verwaltung eigener Mitarbeiter und Plattformen für das Erstellen von Online-Anwendungen. Durch die Bereitstellung dieser Tools verarbeitet Salesforce an seine Services übermittelte Daten bzw. verarbeitet diese Daten auf deren Anweisung in deren Namen. Wir nutzen das Angebot von Salesforce beispielsweise, um Daten, welche durch die Zermatt Bergbahnen AG erfasst werden, mit weiteren Daten, die durch die Zermatt Bergbahnen AG, die Bonfire AG, Zermatt Tourismus und/oder durch mobile Apps erfasst werden, zusammenzuführen und in einer einheitlichen Datenbank (Cloud) zu speichern.
Detaillierte Informationen zum Datenschutz durch Salesforce finden Sie unter folgendem Link:
ttps://www.salesforce.com/company/privacy/
Detaillierte Informationen zum Datenschutz durch Zermatt Tourismus finden Sie unter folgendem Link:
https://www.zermatt.ch/Media/Datenschutzerklaerung-Zermatt-Tourismus
6. Was geschieht mit Ihren Daten, wenn Sie über unsere Website bei uns oder bei Dritten einen Kauf, eine Buchung, Bestellung oder Reservation tätigen?
Auf unserer Website bestehen verschiedene Möglichkeiten, um Buchungen oder Reservationen zu tätigen, Informationsmaterial oder andere Leistungen anzufordern. Die entsprechenden Leistungen werden in der Regel von Dritten erbracht. Soweit dafür erforderlich, werden die Daten, die dabei erhoben werden, an diese Dritten weitergeleitet. Dabei handelt es sich beispielsweise um folgende Daten:
- Anrede und/oder Firma
- Vor- und Nachname
- Adresse (Strasse, Hausnummer, PLZ, Ort, Land)
- Weitere Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
- Kreditkarten- oder andere Zahlungsdaten
Zwingend erforderliche Eingaben werden jeweils als solche gekennzeichnet. Dabei handelt es sich um Informationen, die erforderlich sind, um die Buchungsdienste erbringen zu können. Die Angabe anderer Informationen ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf Nutzung unserer Website oder der Buchungsdienste. Wir möchten Sie ebenfalls darauf hinweisen, dass die von Ihnen eingegebenen Daten in der Regel auch direkt durch den Drittanbieter erhoben und bei diesem gespeichert und/oder von uns an diese weitergeleitet werden. Soweit ein Drittanbieter die erhobenen Daten dann selbständig weiterbearbeitet, gelten die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Anbieters, und wir bitten Sie, auch diese zu konsultieren. Die Rechtsgrundlage für diese Datenbearbeitungen liegt in der Erfüllung eines Vertrages im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Kinder unter 9 Jahren erhalten, wenn die erwachsene Begleitperson einen Mehrtagespass erwirbt, die „FUNVENTURE Wolli-Card“ ("Wolli Card").
ZBAG bietet zusammen mit Zermatt Tourismus die Wolli Card an. Mit der Wolli Card können die Kinder von vielen attraktiven Angeboten profitieren (mehr Informationen dazu finden Sie hier).Zur Ausstellung und Nutzung der Wolli Card holt ZBAG die Einwilligung der Eltern ein und erhebt gewisse personenbezogene Daten, wie z.B. Kontaktdaten der Eltern und Name, Wohnadresse und Geburtsdatum des Kindes sowie falls vorhanden die E-Mail-Adresse. Die Angabe der Emailadresse ist freiwillig. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Emailadresse, wo vorhanden, an Zermatt Tourismus weitergegeben wird, damit Zermatt Tourismus einen Familiennewsletter an diese Adresse verschicken kann, sofern Sie dazu eingewilligt haben. Zermatt Tourismus wird dabei aber erneut nach der Zustimmung zum Erhalt dieses Newsletters fragen. Zusätzlich wird zur Ausstellung der Wolli Card ein Foto des Kindes benötigt, wofür wir Ihre Einwilligung im Anmeldeprozess einholen. Wenn Sie uns diese Daten nicht zur Verfügung stellen, kann Ihr Kind nicht von den Angeboten der Wolli Card profitieren.
Die Rechtsgrundlage für diese Datenbearbeitung liegt in der Erfüllung eines Vertrages im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und unserem berechtigten Interesse, die Angebote und Dienste im Zusammenhang mit der Wolli Card zu erfüllen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Informationen darüber, wie Zermatt Tourismus Ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Wolli Card bearbeitet, finden Sie hier.
Die Beförderung von Kunden erfolgt nach Durchführung einer Zutrittskontrolle. Dabei werden Ort und Anzahl der Zutritte gespeichert. Dies erfolgt ausschliesslich zu Verrechnungszwecken und soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist. Die Rechtsgrundlage für diese Datenbearbeitung liegt in der Erfüllung eines Vertrages i.S.v. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Es wird darauf hingewiesen, dass zum Zweck der Zutrittskontrolle bei Fahrkarten einer Gültigkeit von 8 Tagen und mehr (Ausnahme: „FUNVENTURE Wolli-Card“) ein Referenzfoto notwendig ist.
Beim Kauf von Jahres- und Saisonkarten erfassen wir jeweils folgende personenbezogenen Daten: Name, Vorname, Adresse, PLZ, Ort und Foto (alle obligatorisch), Emailadresse (optional). Bei Freikarten, die wir unter Umständen ausgeben, erfassen wir folgende personenbezogenen Daten: Name, Vorname, Firma/Unternehmen/Zweck der Freikarte. Diese Daten werden jeweils auf den Skipass selbst aufgedruckt und auch auf einem Beleg aufgeführt (Quittung oder Stornobeleg). Wir speichern diese Daten zudem in unseren internen Datenbanken. Die Rechtsgrundlage für diese Datenbearbeitung liegt in der Erfüllung eines Vertrages i.S.v. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
7. Was sind Cookies und wozu werden diese verwendet?
Cookies sind Informationsdateien, die Ihr Webbrowser automatisch auf der Festplatte Ihres Computers speichert, wenn Sie unsere Website besuchen. Cookies helfen uns, Ihren Besuch auf unserer Website einfacher, angenehmer und sinnvoller zu gestalten. Wir setzen Cookies beispielsweise ein, um die angezeigten Informationen, Angebote und Werbung besser auf Ihre individuellen Interessen auszurichten. Die meisten Internet-Browser akzeptieren Cookies automatisch. Sie können Ihren Browser jedoch so konfigurieren, dass keine Cookies auf Ihrem Computer gespeichert werden oder stets ein Hinweis erscheint, wenn Sie ein neues Cookie erhalten. Die Deaktivierung von Cookies kann allerdings dazu führen, dass Sie nicht alle Funktionen unserer Website nutzen können.
8. Was sind Tracking-Tools und wozu werden diese verwendet?
Auf unserer Website verwenden wir verschiedene sogenannte Tracking-Tools. Mit solchen Tracking-Tools wird Ihr Surfverhalten auf unserer Website beobachtet. Diese Beobachtung erfolgt zum Zwecke der bedarfsgerechten Gestaltung und fortlaufenden Optimierung unserer Website. In diesem Zusammenhang werden pseudonymisierte Nutzungsprofile erstellt und ebenfalls Cookies verwendet.
Diese Website benutzt beispielsweise Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043,USA ("Google"). Google Analytics verwendet Cookies, die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschliesslich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können.
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10. Werden erhobene Daten an Dritte weitergegeben?
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Wie unter Punkt 5 erwähnt, arbeiten wir zusätzlich mit Softwarelösungen der Unternehmung "Salesforce". Wir nutzen das Angebot von Salesforce beispielsweise, um Daten, welche durch die Zermatt Bergbahnen AG erfasst werden, mit weiteren Daten, die durch die Zermatt Bergbahnen AG, die Bonfire AG, Zermatt Tourismus und/oder durch mobile Apps erfasst werden, zusammenzuführen und in einer einheitlichen Datenbank (Cloud) zu speichern.
11. Werden Daten ins Ausland übermittelt?
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Nutzer mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU möchten wir ebenfalls darauf hinweisen, dass die USA aus Sicht der Europäischen Union – unter anderem aufgrund der in diesem Abschnitt genannten Themen – nicht über ein ausreichendes Datenschutzniveau verfügt.
Soweit wir in dieser Datenschutzerklärung erläutert haben, dass Empfänger von Daten (wie z.B. Google) ihren Sitz in den USA haben, werden wir entweder durch vertragliche Regelungen zu diesen Unternehmen oder durch die Sicherstellung der Zertifizierung dieser Unternehmen unter dem EU-US-Privacy Schild sicherstellen, dass Ihre Daten bei unseren Partnern mit einem angemessenen Niveau geschützt sind.
12. Datensicherheit und Vertraulichkeit
Wir bedienen uns geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmassnahmen, um Ihre bei uns gespeicherten persönlichen Daten gegen Manipulation, teilweisen oder vollständigen Verlust und gegen unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmassnahmen werden entsprechend dem aktuellsten Stand der Technik fortlaufend verbessert.
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Zahlungsinformationen (insbesondere Kreditkartendaten) stets vertraulich behandeln. Wir empfehlen, das Browserfenster zu schliessen, wenn Sie die Kommunikation mit uns beendet haben, insbesondere, wenn Sie einen Computer gemeinsam mit anderen Personen benutzen.
Auch den unternehmensinternen Datenschutz nehmen wir sehr ernst. Unsere Mitarbeitenden und die von uns beauftragten Dienstleistungsunternehmen sind von uns zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet worden.
13. Aufbewahrung von Daten
Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie es erforderlich ist,
- um die oben genannten Tracking-, und Analysedienste im Rahmen unseres berechtigten Interesses zu verwenden;
- um in dem oben genannten Umfang Dienstleistungen auszuführen, die Sie gewünscht oder zu denen Sie Ihre Einwilligung erteilt haben;
- um unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Daten im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Erfüllung eines Vertrags werden von uns länger aufbewahrt, da uns dies durch gesetzliche Aufbewahrungspflichten vorgeschrieben ist, beispielsweise in Vorschriften der Rechnungslegung und dem Steuerrecht. Gemäss diesen Vorschriften sind geschäftliche Kommunikation, geschlossene Verträge und Buchungsbelege bis zu 10 Jahren aufzubewahren. Soweit wir diese Daten nicht mehr zur Durchführung der Dienstleistungen für Sie benötigen, werden die Daten grundsätzlich gesperrt. Dies bedeutet, dass die Daten dann nur noch für Zwecke der Rechnungslegung und für Steuerzwecke verwendet werden dürfen.
14. Ihre Rechte
Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die von uns über Sie gespeichert werden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten und das Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder ein Erlaubnistatbestand, der uns die Verarbeitung der Daten gestattet, entgegensteht. Sie haben gemäss den Artikeln 18 und 21 DSGVO zudem das Recht, eine Einschränkung der Datenverarbeitung zu verlangen sowie einer Datenverarbeitung zu widersprechen. Sie haben weiter das Recht, diejenigen Daten, die Sie uns übergeben haben, wieder von uns herauszuverlangen (Recht auf Datenportabilität). Auf Anfrage geben wir die Daten auch an einen Dritten Ihrer Wahl weiter. Sie haben das Recht, die Daten in einem gängigen Dateiformat zu erhalten.
Wenn eine Datenbearbeitung auf Ihrer Einwilligung beruht, können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.
Sie können uns für die vorgenannten Zwecke über die E-Mail-Adresse marketing@zbag.ch erreichen. Sie können uns auch mitteilen, was mit Ihren Daten nach Ihrem Tod geschehen soll, indem Sie uns entsprechende Anweisungen geben. Für die Bearbeitung Ihrer Gesuche können wir, nach eigenem Ermessen, einen Identitätsnachweis verlangen. Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen, bemühen wir uns, Ihnen so rasch als möglich eine Antwort zu übermitteln und die gewünschten Schritte vorzunehmen.
Falls Sie Wohnsitz in einem EU Staat haben, steht Ihnen das Recht zu, sich jederzeit bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.
Nutzungsbedingungen
Bitte lesen Sie die nachfolgenden Bedingungen aufmerksam durch. Personen, welche die Website matterhornparadise.ch der Zermatt Bergbahnen AG (ZBAG) abrufen, erklären sich mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden.
Bitte beachten Sie zudem die ebenfalls geltende Datenschutzerklärung, die Tarif- und Transportbestimmungen sowie die Buchungsbedingungen der ZBAG und lesen Sie diese sorgfältig durch.
1. Copyright und Markenrechte
Der gesamte Inhalt der Website matterhornparadise.ch ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte gehören der ZBAG oder Dritten. Die Elemente auf der Website matterhornparadise.ch sind nur für Browsingzwecke frei zugänglich. Die Vervielfältigung des Materials oder Teilen davon in beliebiger schriftlicher oder elektronischer Form ist nur mit ausdrücklicher Erwähnung von matterhornparadise.ch gestattet. Das Reproduzieren, Übermitteln, Modifizieren, Verknüpfen oder Benutzen der Website matterhornparadise.ch für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der ZBAG untersagt.
Die verschiedenen Namen und Logos auf der Website matterhornparadise.ch sind in der Regel eingetragene, geschützte Marken. Kein Bestandteil der Website matterhornparadise.ch ist so konzipiert, dass dadurch eine Lizenz oder ein Recht zur Nutzung eines Bildes, einer eingetragenen Marke oder eines Logos eingeräumt wird. Durch ein Herunterladen oder Kopieren der Website matterhornparadise.ch oder Teilen davon werden keinerlei Rechte hinsichtlich Software oder Elementen auf der Website matterhornparadise.ch übertragen. Die ZBAG behält sich sämtliche Rechte hinsichtlich aller Elemente auf der Website matterhornparadise.ch, mit Ausnahme der Dritten gehörenden Rechte, ausdrücklich vor.
2. Keine Gewährleistung
Obwohl die ZBAG alle Sorgfalt verwendet hat, um die Zuverlässigkeit der auf der Website matterhornparadise.ch enthaltenen Informationen zum Zeitpunkt ihrer Publikation zu gewährleisten, können weder die ZBAG noch ihre Vertragspartner eine explizite bzw. implizite Zusicherung oder Gewährleistung (auch gegenüber Dritten) hinsichtlich Genauigkeit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit der Informationen auf matterhornparadise.ch machen. Meinungen und sonstige Informationen auf der Website matterhornparadise.ch können jederzeit ohne Ankündigung geändert werden.
Die ZBAG übernimmt, soweit gesetzlich zulässig, keine Verantwortung und gibt keine Garantie dafür ab, dass die Funktionen auf der Website matterhornparadise.ch nicht unterbrochen werden, oder dass die Website matterhornparadise.ch oder der jeweilige Server frei von Viren oder anderen schädlichen Bestandteilen ist.
3. Haftungsbeschränkung
Sofern ein Vertragsverhältnis zwischen der ZBAG und dem Benutzer der Website matterhornparadise.ch oder eines anderen Dienstes der ZBAG vorliegt, haftet die Zermatt Bergbahnen AG nur für grobfahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Für einen durch eine Hilfsperson verursachten Schaden schliesst die ZBAG jede Haftung aus. Die ZBAG haftet, soweit gesetzlich zulässig, nicht für entgangenen Gewinn, Datenverluste oder sonstige direkte, indirekte oder Folgeschäden, die sich aus dem Zugriff auf Elemente der Website matterhornparadise.ch oder deren Benutzung bzw. die Unmöglichkeit, auf diese zuzugreifen oder diese zu benutzen oder aus Verknüpfung mit anderen Websites oder aus technischen Störungen ergeben.
4. Verknüpfungen (Links) zu anderen Websites
Die Website matterhornparadise.ch enthält Links zu Websites von Dritten, die für Sie von Interesse sein können. Beim Aktivieren solcher Links verlassen Sie unter Umständen die Website matterhornparadise.ch oder es erfolgt die Darstellung von Auszügen von Websites Dritter innerhalb der Umgebung der Website matterhornparadise.ch. Die ZBAG hat keinerlei Kontrollen der durch Links mit der Website matterhornparadise.ch verknüpften Websites Dritter durchgeführt und ist für den Inhalt oder das Funktionieren dieser Websites Dritter, soweit gesetzlich zulässig, weder verantwortlich oder haftbar. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie bei der Aktivierung eines Links die Website matterhornparadise.ch verlassen oder die Darstellung innerhalb der Umgebung der Website matterhornparadise.ch erfolgt und auch, wenn im letzteren Fall der Informationsanbieter einer fremden Website nicht ohne weiteres ersichtlich ist. Das Herstellen dieser Verbindung oder das Konsultieren von Websites Dritter erfolgt ausschliesslich auf das Risiko und die Gefahr des Benutzers.
5. Schlussbestimmungen
Diese Seite wurde letztmals geändert am 27. Juni 2018. Wenn Sie Fragen oder Kommentare zu unseren rechtlichen Hinweisen haben, nehmen Sie bitte unter marketing@zbag.ch mit uns Kontakt auf.
Ihre Nutzung unserer Webseite untersteht ausschliesslich materiellem Schweizer Recht, ohne Rückgriff auf dessen kollisionsrechtliche Bestimmungen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten in diesem Zusammenhang ist Visp.
Buchungsbedingungen
1. Anwendungsbereich
Die vorliegenden Buchungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem KUNDEN, der Zermatt Bergbahnen AG (ZBAG) und weiteren Anbietern von touristischen Dienstleistungen (LT), welche über den Webshop unter www.matterhornparadise.ch verkauft werden.
Bitte beachten Sie zudem die ebenfalls geltenden Datenschutzbestimmungen, die Nutzungsbedingungen der Webseite matterhornparadise.ch sowie die Tarif- und Transportbestimmungen und lesen Sie diese bitte ebenfalls sorgfältig durch.
2. Leistungen
Die ZBAG erbringt gegenüber den KUNDEN die folgenden Leistungen:
- Verkauf von Lifttickets;
- Verkauf bzw. Vermittlung von Ski-Versicherungen (SkiCare/PassProtect);
- Verkauf bzw. Vermittlung von Kombiangeboten;
- Verkauf bzw. Vermittlung von weiteren Freizeitaktivitäten
2.1. Lifttickets
2.1.1. Für den Verkauf von Lifttickets gelten insbesondere auch die Tarif- und Transportbestimmungen der ZBAG.
2.1.2. Die Richtlinien für Umtausch/Rückerstattung von online gekauften Lifttickets sind den Tarif- und Transportbestimmungen der Zermatt Bergbahnen AG zu entnehmen. Es wird dem zudem KUNDEN empfohlen, eine private Unfall- und Annullationskostenversicherung abzuschliessen.
2.2. Bestellarten
Es gibt vier unterschiedliche Bestellarten im Webshop der Zermatt Bergbahnen AG:
2.2.1 Pickup:
Das Ticket kann vor Ort an den Ticketautomaten oder den Verkaufsstellen Matterhorn glacier paradise, Sunnegga-Rothorn, Snow und Alpincenter SAC (nur im Winter) sowie Gornergrat und bei Zermatt Tourismus gegen Vorweisen der Bestellbestätigung abgeholt werden.
2.2.2. Recharge:
Das Ticket wird auf eine bereits bestehende KeyCard aufgeladen. Es ist kein Umtausch nötig.
2.2.3. Versand:
Bei der Bestellart „Versand“ fallen Versandkosten zzgl. KeyCard Depot von CHF 5.00 an:
- Versand innerhalb der Schweiz: CHF 3.00
- Versand in Europa: CHF 5.00
Die durchschnittliche Versanddauer innerhalb der Schweiz beträgt 2-3 Werktage. Innerhalb Europa 3-5 Werktage und ausserhalb Europas 5-10 Werktage. Die Bearbeitung und der Versand der Bestellungen erfolgt Werktags von Montag bis Freitag. Eventuell anfallende Steuern, Zollgebühren und Inlandsversandkosten bei Lieferungen ins Ausland gehen zu Lasten des KUNDEN.
2.2.4 Mobile/Print@Home:
Einzelfahrten Tickets können als Barcode Ticket gebucht werden. Das Ticket kann ausgedruckt oder mobile direkt an den Leser am Drehkreuz gehalten werden. Es ist kein Umtausch nötig.
2.3. Versicherungen & Garantien
2.3.1 SkiCare & PassProtect:
Der KUNDE hat die Möglichkeit, eine Ski-Versicherung "SkiCare" und "PassProtect" der Solid Versicherungen abzuschliessen. Sämtliche Informationen zu den Versicherungen und zu den jeweiligen Anbietern der Versicherungen finden Sie unter www.skicare.ch.
2.3.2 Cashback-Garantie:
Die Cashback-Garantie sorgt dafür, dass der KUNDE die Kosten für seine online gebuchten Leistungen zurückerstattet bekommt, wenn dieser die Reise nicht antreten kann. Die Cashback-Garantie kostet CHF 10.00 pro Buchung und beinhaltet folgende Leistungen:
- Wenn ein Profil auf www.matterhornparadise.ch besteht, kann der KUNDE seine Buchung bis 48h vor Gültigkeitsbeginn/Anreisedatum selber stornieren oder per Mail an info@matterhornparadise.ch eine Anfrage an die ZBAG auslösen.
- Wenn kein Profil besteht, kann die ZBAG auf Anfrage per Mail an info@matterhornparadise.ch die Buchung bis 48h vor Gültigkeitsbeginn/Anreisedatum stornieren.
- Versandkosten werden nur rückerstattet, wenn der Versand der Produkte/Leistungen noch nicht stattgefunden hat.
Bei Saisonpässen gilt die Cashback-Garantie so lange, wie der Pass unbenutzt bleibt, unabhängig vom Gültigkeitsbeginn des Passes.
Eine Rückerstattung der Cashback-Garantie ist in jedem Fall ausgeschlossen.
2.4. Kombiangebote/Erlebnisse
2.4.1 Als Kombiangebot gilt die im Voraus festgelegte Verbindung einer Leistung der ZBAG (Ticket oder Skipass) und mindestens eine Dienstleistung eines externen Partners (z.B. Essen in einem Bergrestaurant). Das Kombiangebot wird immer zu einem Gesamtpreis angeboten.
2.4.2 Stornierungen/Rückerstattungen Kombiangebote:
Gebuchte, bezahlte Kombiangebote können grundsätzlich nicht annulliert werden.
Kann das Kombiangebot am gewünschten Tag aufgrund von schlechten Wetterbedingungen nicht durchgeführt werden, kann nach Absprache mit der ZBAG ein anderes Datum gewählt werden. Kann aufgrund der Verschiebung kein weiteres Datum während der Aufenthalts gefunden werden, wird dem KUNDEN die gebuchte Leistung in jedem Fall rückerstattet.
2.5. Freizeitaktivitäten
2.5.1 Für den Verkauf von Freizeitaktivitäten (u.a. Mountaincart, Kickbike etc.) gelten die Tarif- und Transportbestimmungen der ZBAG.
2.5.2 Für einige der von der ZBAG angebotenen Freizeitaktivitäten und Kombiangebote gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die ZBAG die besagte Freizeitaktivität bis spätestens 12h vor dem festgelegten Beginn absagen. Die ZBAG bezahlt dem KUNDEN in diesem Fall die bereits bezahlte Leistung zurück. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
2.6. „FUNVENTURE Wolli Card“
Kinder unter 9 Jahren erhalten, wenn die erwachsene Begleitperson einen Mehrtagespass erwirbt, die „FUNVENTURE Wolli Card“. Diese berechtigt ab Ausstelldatum bis jeweils zum 31. Oktober zur freien Fahrt auf sämtlichen Bergbahnen von Zermatt (inkl. Gornergrat Bahn) und ermächtigen den Karteninhaber zu diversen weiteren Vergünstigungen und Angeboten in der Destination Zermatt-Matterhorn. Die „FUNVENTURE Wolli Card“ ist persönlich und nicht übertragbar.
3. Vertragsschluss
3.1. Die ZBAG bestätigt Aufträge, Buchungen und Bestellungen des KUNDEN mit einer Buchungsbestätigung. Die Buchungsbestätigung, diese Buchungsbedingungen und das seitens des KUNDEN an die ZBAG zu entrichtende Entgelt für die Leistungen (Bezahlung), sind Bestandteile der vertraglichen Beziehung mit dem KUNDEN.
3.2. Der Vertrag wird entweder zwischen der ZBAG und dem KUNDEN oder - wenn die ZBAG als Vermittlerin tätig ist - direkt zwischen dem KUNDEN und dem LT abgeschlossen. Kommt ein Vertrag direkt zwischen dem KUNDEN und dem LT zustande, gelten die Vertragsbedingungen des LT, und die ZBAG handelt in einem solchen Fall lediglich als Abschlussagent mit Inkassovollmacht im Sinne von Art. 418a ff. OR.
3.3. Der Vertrag kommt nur mit der Zustellung der Buchungsbestätigung durch die ZBAG zustande.
4. Leistungsbeschreibung
4.1. Die von der ZBAG angebotenen bzw. vermittelten Produkte, Dienstleistungen und Kombiangebote werden mit jener Ausstattung und zu den Konditionen vermietet bzw. verkauft, welche im Angebotsbeschrieb im Webshop angegeben sind.
5. Preise
5.1. Die Buchung erfolgt zum jeweils besten, aktuell günstigsten Tagespreis, der für das gewählte Aufenthaltsdatum im Webshop verfügbar ist. In der Datenbank verfügbare Last-Minute, Saison-, Wochenend- oder besondere Aktionspreise werden bei der Buchung berücksichtigt. Es kann unter Umständen zu Preisschwankungen während dem Buchungsprozess kommen. Der KUNDE wird in solch einem Fall vor dem Bezahlvorgang darauf hingewiesen.
5.2. Alle Preisangaben verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
6. Buchung und Zahlung
6.1. Der Weiterverkauf von bei der ZBAG gebuchten Leistungen an Dritte zu höheren bzw. tieferen Preisen ist unzulässig. Die ZBAG ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere, wenn der KUNDE bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.
6.2. Die Leistungen ergeben sich aus dem Angebotsbeschrieb im Webshop und der Buchungsbestätigung.
6.3. Unmittelbar nach der Validierung der Buchung erhalten der KUNDE und, bei Vermittlungsgeschäften, der LT eine schriftliche Bestätigung seitens der ZBAG. Die Buchungsbestätigung bezeichnet die im Preis enthaltenen Leistungen. Die Buchung ist erst nach Erhalt der Buchungsbestätigung gültig.
6.4. Der KUNDE bezahlt den vom Webshop bestätigten Preis vollumfänglich per Kreditkarte an die ZBAG.
7. Haftung
7.1. Bei Eigenleistungen der ZBAG haftet die ZBAG lediglich für Leistungsstörungen, die auf vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln zurückzuführen ist; jegliche weitergehende Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung für Hilfspersonen wird, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen.
7.2. Ausgeschlossen ist eine Haftung seitens der ZBAG insbesondere auch, wenn die Nichterfüllung bzw. nicht richtige Erfüllung auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
- auf Versäumnisse und auf das Verhalten des KUNDEN;
- auf Versäumnisse und auf das Verhalten Dritter, welche nicht an der Leistungserbringung beteiligt sind;
- auf höhere Gewalt oder auf Ereignisse, welche nicht vorhersehbar oder abwendbar sind.
7.3. Sofern die ZBAG lediglich Vermittlungstätigkeiten erbringt und/oder einen Vertrag im Namen und auf Rechnung eines LT abschliesst, haftet die ZBAG lediglich für die ordnungsgemässe Buchung und Reservation der vermittelten Leistungen. Die ZBAG lehnt, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung ab, was die Leistung des LT betrifft. Jegliche Ansprüche aus Nicht- oder Schlechterfüllung der Leistungen des LT sind ausschliesslich an den jeweiligen LT zu richten.
7.4. Die Haftung für allfällige Produkteschäden richtet sich nach dem Produktehaftpflichtgesetz.
7.5. Sollten vermittelte Dienstleistungen mangelhaft sein, ist die ZBAG in jedem Fall unverzüglich zu informieren. Gleiches gilt im Falle, dass der KUNDE einen Schaden erleidet. Die Haftungsbeschränkungen gemäss vorstehenden Bestimmungen bleiben in jedem Fall vorbehalten.
7.6. Die ZBAG übernimmt ferner, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung:
- bei Abhandenkommen von persönlichen Effekten, Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Photo- und Videoausrüstungen usw.;
- bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch von Checks, Kreditkarten und dergleichen;
- für Programmänderungen, die darauf zurückzuführen sind, dass die Fahrpläne von Eisenbahn, Bus-, Schiffs- oder Lufttransportunternehmen usw. nicht eingehalten worden sind;
- für Veranstaltungen und Ausflüge in der Region Zermatt-Matterhorn, die der KUNDE nicht bei der ZBAG gebucht hat.
8. Gerichtsstand
Auf sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen ZBAG und dem KUNDEN ist ausschliesslich materielles Schweizerisches Recht unter Ausschluss allfälliger Kollisionsnormen anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Visp.
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