Risiken minimieren und unfallfreie Touren erleben

Regeln für Skitourengänger

  1.  Ausserhalb der Betriebszeiten der Zermatt Bergbahnen sind die Abfahrten geschlossen und damit gesperrt. Auch Skitourengeher haben die Betriebszeiten zu beachten. Es besteht Lebensgefahr!
     
  2. Nur explizit geöffnete Abfahrten dürfen ausserhalb der Betriebszeiten zum Skitourengehen benützt werden.
     
  3. Während der Betriebszeiten der Zermatt Bergbahnen gelten für alle Benutzer von Schneesportabfahrten die FIS-Verhaltensregeln.
     
  4. Insbesondere sind auf den Pisten folgende FIS-Regeln zu beachten:
    1. Aufstieg nur am Pistenrand
    2. Aufstieg nur hintereinander, nicht nebeneinander
    3. keine Querungen an unübersichtlichen Stellen
    4. besondere Vorsicht bei Kuppen, in Engpässen, Steilhängen und bei Vereisung
    5. den Skibetrieb respektieren – dieser hat Vorrang
       
  5. Den Anweisungen des Pisten- und Rettungsdienstes ist zwingend Folge zu leisten.
     
  6. Erfordern es besondere Umstände, so hat die betroffene Seilbahnunternehmung (Zermatt Bergbahnen AG) die Möglichkeit, das Skitourengehen auf ihren Schneesportabfahrten auch während der Betriebszeiten zu untersagen.
     
  7. Wildruhezonen und Schutzgebiete sind immer zu beachten. Bei Dämmerung und Dunkelheit sind.
     
  8. Waldbereiche – vor allem mit Stirnlampen – zu meiden. Details zu Wild- und Waldschutzzonen in Zermatt gibt es hier
     
  9. Aufstiege und Abfahrten erfolgen auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung.